Information über den Rechtsfall Jochen Ressel gegen SoccerCoin GmbH

NACH 2 JAHREN PROZESS:

SOCCERCOIN RECHTSKRÄFTIG VERURTEILT – UND IM KONKURS

Am 20. Februar 2023 hat Jochen Ressel die Zusammenarbeit mit SoccerCoin im Rahmen eines berechtigten, vorzeitigen Austritts gemäß §26 AngG/§82a GewO beendet. Die Rechtmäßigkeit dieser Tatsache wurde von SoccerCoin bestritten und nun – nach zwei Jahren Verfahrensdauer – gerichtlich endgültig entschieden.

Nachdem bereits am 5. September 2024 das Urteil ergangen war, dass die gestellten erheblichen Ansprüche Jochen Ressel’s zurecht bestehen, verzögerte SoccerCoin die weiteren Schritte durch die haltlose Behauptung, das Urteil sei nicht zugestellt worden. Nach Einvernahme der Mitarbeiterin der Post, die für die Zustellung in diesem geografischen Bereich zuständig ist, hat das Gericht den Antrag auf Neuzustellung des Urteils am 20. Februar 2025 endgültig abgewiesen, wodurch das Urteil unwiderruflich Rechtskraft erlangt hat.

Zwischenzeitlich wurde nicht nur der Unternehmensstandort verlegt, sondern es erfolgte auch die Umbenennung in A.H. Benchmark Marketing GmbH – beides ohne das Gericht darüber zu benachrichtigen.

Wie schon die SoccerCoin Betrieb GmbH meldete allerdings zwischenzeitlich auch die A.H. Benchmark Marketing GmbH Konkurs an. „Laut den mir vorliegenden Informationen existieren keinerlei Vermögenswerte dieser GmbH. Auch weitere österreichische Unternehmen des Geschäftsführers haben Konkurs angemeldet, während SoccerCoin eine Ltd. in Singapur registriert hat. In diesem rechtlich dubiosen und für Konsumenten wie Investoren vollkommen ungesicherten Marktplatz wird nun versucht, diese digitalen Coins zu verkaufen. Daher gehe ich davon aus, dass keine Vermögenswerte in Österreich verblieben sind und die bestehenden erheblichen Forderungen auch beim Insolvenzentgeltfonds der Republik Österreich geltend gemacht werden müssen“, so Jochen Ressel.